Alterbeschränkungen
freitags ab 16 Jahren / samstags ab 18 Jahren
(Ausweis sollte bitte immer griffbereit sein, um Komplikationen zu vermeiden)
An allen Tagen ist der Eintritt ab 30 Jahren frei!
Generelle Information

Stark alkoholisierten Personen wird der Einlass in den GO!Parc grundsätzlich verwehrt.

In diesem Zusammenhang weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass unser Einlasspersonal von der Geschäftsführung nicht angehalten wird, eine willkürliche Selektion nach Herkunft, Nationalität oder Religionszugehörigkeit an den Gästen vorzunehmen.
Wir beschäftigen in unserem Haus Mitarbeiter aus 18 Nationen und lehnen jede Art von Diskriminierung ab. Unser Türpersonal hat einzig und alleine dafür Sorge zu tragen, dass gepflegte und friedfertige Gäste einen harmonischen Abend in unserem Haus verbringen können.
In Rahmen der Toleranz und Interkulturalität heißen wir jeden Gast willkommen, der ein zivilisiertes und friedfertiges Benehmen zeigt, gleich welcher Nationalität
Der Besitz und Konsum von illegalen Drogen wie z.B. Kokain, Canabis, usw. wird von uns sofort zur Anzeige gebracht und führt zu einem sofortigem Hausverbot! Wir machen in diesem Punkt keine Ausnahmen!
Die Kleidung, das Auftreten und das Benehmen müssen zu unserer aktuellen Gästestruktur passen.
Den Weisungen des Türpersonals ist in jedem Fall Folge zu leisten. Es gilt das Hausrecht.
Formular zur Erziehungsbeauftragungformular für U18-Gäste

Für Gäste von 16 bis 18 Jahren besteht freitags die Möglichkeit, im Rahmen einer "Übertragung von Erziehungsaufgaben" den GO!PARC zu besuchen. Eure Eltern können einer Person ab 18 Jahren die Erziehungsaufgabe für den aktuellen Abend übertragen. Mit dieser Aufsichtsperson ist der Besuch für den ganzen Abend im GO!PARC möglich, also auch noch nach 24 Uhr. Eine Aufsichtsperson darf bis zu 2 Personen beaufsichtigen. Alle Personen müssen einen gültigen Personalausweis dabei haben.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keine branntweinhaltigen Getränke (z. B. Rum oder Wodka, aber auch branntweinhaltige Mixgetränke) konsumieren und nicht rauchen. Der Erziehungsauftrag erlischt bei Trunkenheit der erziehungsbeauftragten Person.
Das entsprechende Formular zur "Übertragung von Erziehungsaufgaben", sowie einen Infobogen für eure Eltern findet ihr hier zum Download.
Achtet auf besondere Altersbeschränkungen im Programm!
Dresscode
Eigentlich ist das mit dem Dresscode gar nicht so kompliziert. Eintritt im GO!PARC erhält jeder, der schon mit seiner Kleidung zeigt, dass er einen besonderen Abend erleben möchte. Folgendes ist dabei zu beachten:
- keine schmutzigen und gammeligen Schuhe
- keine Sportbekleidung
- keine Caps
- keine Motorrad-Kleidung
- kein Raver Outfit
Ausnahmen der Einlasskriterien werden natürlich bei Sonderveranstaltungen gemacht , wie z.B. bei Kostüm oder Motto Partys (Halloween, Karneval, etc.). Unser Türpersonal wird an jedem Öffnungstag auf die Besonderheiten und Richtlinien der jeweiligen Veranstaltung hingewiesen.
Achtet auf besondere Ankündigungen im Monatsprogramm.
 
   
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